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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand oder Kirchenverwaltungsrat ist ein sowohl vom Kirchenrecht als auch von den Staatskirchenverträgen gefordertes Gremium, dass sich um die Finanzen einer Pfarrei kümmert. Der Pfarrer ist Kraft seines Amtes Mitglied des Rates, die anderen Mitglieder werden von den Gläubigen je nach Diözese alle sechs oder acht Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands kümmern sich ferner um die Immobilien der Gemeinde, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten. Die Kirchenvorsteher sind die Vorgesetzten der Pfarrei-Angestellten.

Nach den Wahlen im November 2021 setzt sich der Kirchenvorstand
wie folgt zusammen:

  • Herr Hans-Joachim Bergner
  • Herr Michael Erlinghagen
  • Herr Dr. Stefan Freund
  • Herr Norbert Korte
  • Herr Pfarrer Thorben Pollmann
  • Herr Reinhard Schnepp
  • Frau Dr. Judith Schellenbach-Zell
  • Herr Robert Skora
  • Frau Bettina Wallbrecher